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Stellungnahme City Vereinigung betreffend Aufhebung Einbahnregimes für Velos an der Hertensteinstrasse

9. Juli 2020 | Pressemitteilung CVL

Stellungnahme City Vereinigung zum Postulat SP/JUSO und G/JG (Mario Stübi und Martin Abele)
betreffend Aufhebung Einbahnregimes für Velos an der Hertensteinstrasse

Stellungnahme City Vereinigung betreffend Aufhebung Einbahnregimes für Velos an der Hertensteinstrasse

Sehr geehrter Herr Stadtpäsident
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte

Im oben erwähnten Postulat wird die Prüfung einer Aufhebung des Einbahnregimes für Velos an der Hertensteinstrasse verlangt. Die Postulanten argumentieren unter anderem mit mehr Sicherheit für die Velofahrerinnen und Velofahrer, wenn diese vom Löwenplatz in Richtung Altstadt oder St. Karli fahren. Die City Vereinigung nimmt dazu wie folgt Stellung:

Der Abschnitt Alpenstrasse-Schweizerhofquai ist mit drei Lichtsignalen markant entschleunigt. Bei der Einmündung auf den Schweizerhofquai könnte für eine zusätzliche Erhöhung der Sicherheit ein Velo-Halteraum geschaffen werden, welcher die bevorzugte Einmündung auf den Velostreifen sicherstellt (vergleichbar Bahnhofplatz). Über die Museggstrasse ist eine sichere Verbindung für Velofahrerinnen und Velofahrer möglich, da durchgehend Tempo 30 besteht. Ein Gewinn an Sicherheit für die Velofahrerinnen und Velofahrer ist bei der Fahrt durch die Hertensteinstrasse gegeben, wäre aber klar zu Lasten der Sicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger.

Die Postulanten halten weiter fest, dass eine rücksichtsvolle Koexistenz an der Hertensteinstrasse bereits heute funktioniere und das höhere Fussgängeraufkommen auf dieser Achse aufgrund des Ein- und Aussteigeregimes für Touristencars diese begünstige.

Hier gilt es anzumerken, dass die Hertensteinstrasse nicht als Referenz gelten kann für das angebliche Funktionieren der rücksichtsvollen Koexistenz. Es gibt aktuell nur ein Einbahnsystem, welches zumindest eine deutliche Entlastung für die Fussgängerinnen und Fussgänger darstellt. Vielmehr muss die Situation am Quai beurteilt werden, wo bei grösserem Fussgängeraufkommen die rücksichtsvolle Koexistenz erwiesenermassen nicht gegeben ist. Auch dieser Vergleich «hinkt», ist ja auch hier das Fahren gar nicht erlaubt. Ein gutes Beispiel ist der Wochenmarkt, wo zur Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger mobile Abschrankungen aufgestellt werden mussten, da vereinzelte Velofahrerinnen und Velofahrer aufgrund ihrer Rücksichtslosigkeit eine Gefahr für die Fussgängerinnen und Fussgänger darstellen. Auch im Sinne einer Entflechtung macht die Aufhebung des Einbahnregimes für Velos keinen Sinn, da aufgrund des Carregimes die Touristenströme gewollt durch die Hertensteinstrasse geführt werden.

Die Hertensteinstrasse und die Weggisgasse sind die Einkaufsmeilen mit dem grössten und dichtesten Fussgängeraufkommen. Das heutige Regime ist klar und funktioniert, wenn sich alle an die Signalisation halten. Andernfalls müsste ein generelles Fahrverbot in Betracht gezogen werden. Eine zusätzliche Verdichtung und Mobilisierung lehnen wir im Interesse der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität entschieden ab.

Die City Vereinigung Luzern stellt sich klar gegen die mit dem Postulat verbundene Aufhebung des Einbahnregimes für Velofahrer in der Hertensteinstrasse. Wir bitten den Stadtrat, die Argumente der City Vereinigung bei der Beantwortung des Postulates aufzunehmen.

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme unserer Stellungnahme. Für die Beantwortung von Fragen oder für Ergänzungen und bei den Weiterentwicklung und Optimierung bestehender Mobilitätskonzepte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
City Vereinigung Luzern

Auskunft erteilt:

Präsident City Vereinigung Luzern
Josef Williner
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Vorstand City Vereinigung Luzern | Ressort Politik
André Bachmann
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