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Aufenthaltsqualität in der Altstadt erhöhen

Medienmitteilung der Stadt Luzern vom 20. Oktober 2023

Der Stadtrat will eine Verordnung in Kraft setzen, die die Zufahrten in die Altstadt regelt. Künftig dürfen Paketdienste nur noch von 6 bis 10 Uhr sowie von 17.30 bis 19.30 Uhr bewilligungsfrei in die Altstadt liefern. Damit soll die Aufenthaltsqualität in der Fussgängerzone der Luzerner Altstadt für alle Nutzergruppen erhöht werden.

Im Juni 2021 haben die Stadtluzerner Stimmberechtigten die Gegenvorschläge zum neuen Parkplatzreglement und zum geänderten Parkkartenreglement gutgeheissen. Damit können Massnahmen wie mehr Kurzzeitparkplätze fürs Gewerbe und höhere Parkgebühren umgesetzt werden. Ein Ziel ist auch, die Aufenthaltsqualität in der Fussgängerzone der Luzerner Altstadt für alle Nutzergruppen zu erhöhen. Dazu sollen das Regime der Fussgängerzone Altstadt strikter gehandhabt und die Bezugsbedingungen für Ausnahmebewilligungen zum Güterumschlag und zur Parkierung geschärft werden.

Paketlieferung einschränken
Eine Massnahme ist, die Zulieferung von Paketen in die Altstadt restriktiver handzuhaben. Dazu will der Stadtrat das aktuelle Regime in eine Verordnung überführen und schärfen. Künftig dürfen Paketdienste nur noch von 6 bis 10 Uhr sowie von 17.30 bis 19.30 Uhr bewilligungsfrei in der Altstadt ausliefern. Dadurch können die Fahrten in die Altstadt während den Zeiten mit grossem Personenaufkommen deutlich reduziert werden. Ausgenommen sind unaufschiebbare Lieferungen von zum Beispiel verderblichen Waren, Laborproben oder dringend erforderlichen Medizinprodukten. Die Zustellung von Briefen, Zeitungen und Zeitschriften ist ebenfalls weiterhin zu jeder Tageszeit bewilligungsfrei erlaubt.

Zwölf Monate Übergangsfrist
Die Altstadtzufahrtsverordnung wird am 28. Oktober 2023 im Kantonsblatt publiziert und soll mit der dazugehörigen Verkehrsanordnung Ende November 2023 in Kraft treten. Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist von zwölf Monaten. Bis zu diesem Zeitpunkt haben alle Betroffenen die Möglichkeit, sich entsprechend neu zu organisieren. Um den heute beträchtlichen nicht legalen Durchgangs- und Parkverkehr in der Fussgängerzone zu verringern, sollen zudem ab Herbst 2025 an vier zentralen Zufahrtsorten Senkpoller eingesetzt werden: bei der Zufahrt zum Mühlenplatz, auf die Reussbrücke, zum Kapellplatz und zum Grendel. Die Zugänglichkeit für Fussgängerinnen, Fussgänger, Rollstuhlfahrende, Velofahrende oder Einsatzfahrzeuge soll dadurch nicht eingeschränkt werden. In der Verordnung wird auch festgehalten, welche Nutzergruppen weiterhin zu jeder Zeit und ohne Ausnahmebewilligung in die Altstadt fahren dürfen. Es sind dies neben den Postdiensten für Briefe, Zeitungen und Zeitschriften, die Blaulichtorganisationen, Einsatz- und Notfallfahrzeuge, Taxis mit gehbehinderten Personen, Anwohnern und Hotelgästen sowie Hotelgäste für die Zu- und Wegfahrt mit ihrem Privatauto zu ihren Hotels. Das Parkieren vor den Hotels wird hingegen nicht geduldet und geahndet.

Höhere Gebühren
Bereits mit dem Parkkartenreglement wurden die Gebühren für Parkierungsbewilligungen in der Altstadt für Handwerkerinnen und Handwerker sowie Veranstalterinnen und Veranstalter erhöht. Im Gegenzug werden den Handwerks- und Serviceleuten Parkierungsalternativen ausserhalb der Fussgängerzone zur Verfügung gestellt. An der Museggstrasse sind zwischen 6 und 18 Uhr 14 Parkfelder für Handwerks- und Serviceleuten reserviert. Am St.-Karli-Quai sollen weitere zehn temporäre Parkplätze entstehen.

Aufenthaltsqualität in der Altstadt erhöhen

Kommentar City Vereinigung Luzern:

Entgegen dem ersten Vorschlag der Stadt Luzern konnten wir zusammen mit den betroffenen Hotels und dem Quartierverein Altstadt durchsetzen, dass ein zweites Anlieferfenster (17.30 - 19.30) gewährt wird und die Zufahrt für Hotels weiter erlaubt ist.